Derma Mia › Hautkrebsvorsorge › „Bisherige Regelungen zum Hautkrebsscreening sollten erhalten bleiben“
Derma Mia: Frau Prof. Pföhler, das Hautkrebsscreening in Deutschland soll bis Ende 2027 durch den Gemeinsamen Bundesausschuss neu geregelt werden. Es könnte dann nur noch bestimmten Risikogruppen zugänglich, also risikoangepasst sein. Eine gute Idee?
Prof. Pföhler: Nein, keinesfalls. Das Hautkrebsscreening sollte beibehalten werden, da nur die Früherkennung bösartiger Hauttumore ein Fortschreiten der Erkrankung oder eine Metastasierung verhindern kann. Das gilt besonders für den schwarzen Hautkrebs, das maligne Melanom.
Welche Risikogruppen könnten darunter fallen?
Eine Vielzahl von Menschen gilt als Risikogruppe. Denn: Je älter man wird und je mehr Sonnenbrände man in der Kindheit erlitten hat, umso mehr steigt auch das Risiko für Hautkrebs. Besondere Risikogruppen sind ältere und hellhäutige Personen sowie Menschen mit Hautkrebs in ihrer Familiengeschichte. Auch Patienten, die eine Therapie mit immununterdrückenden Medikamenten erhalten, zum Beispiel nach einer Organtransplantation, gehören dazu.
Auch die Zeitabstände für die Hautuntersuchungen sollen länger ausfallen. Birgt das nicht das Risiko, dass Hautkrebs bei der Diagnose schon weiter fortgeschritten und er schwerer behandelbar ist?
Ja, das ist so. Viele Hautkrebserkrankungen werden erst verspätet und in einem höheren Stadium diagnostiziert. Dann sind sie nicht mehr so einfach zu behandeln, zum Beispiel durch eine Operation. Viele heutige Hautkrebstherapien sind zwar innovativ, helfen aber nicht jedem und sind zudem mit hohen Kosten verbunden.
Dann sind die geplanten Einsparungen von bis 240 Millionen Euro pro Jahr am falschen Ende gespart?
Das würde ich so sehen, weil die anschließend notwendigen Krebstherapien für die gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen ja sehr teuer werden können.
Wie würden Sie selbst das Screening neu strukturieren?
Ich bin der Meinung, dass die bisherigen Regelungen erhalten bleiben sollten, also alle Menschen ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre die Hautuntersuchung wahrnehmen können. Und wir sollten Personen mit bestimmten Risiken hinzunehmen.
Ein Grund für die Neuordnung ist, dass das Screening die Sterblichkeit nicht senkt. Wieso nicht? Eigentlich gilt doch auch bei Hautkrebs: Früher entdeckt – ist besser behandelbar – ist besser heilbar.
Ja, das stimmt. Durch das Screening werden mehr Hautkrebsfälle frühzeitig entdeckt. Bei diesen besteht kein erhöhtes Risiko, dass die Erkrankung fortschreitet oder metastasiert. Dennoch kommen Patientinnen und Patienten aus unterschiedlichen Gründen verspätet zu uns, weshalb die Sterblichkeit statistisch gesehen nicht sinkt.
Dies gilt häufig für ältere Personen, die sich selbst oder deren Angehörige sich der Tragweite einer fortgeschrittenen Hautkrebserkrankung nicht bewusst sind. Eine hohe Zahl an fortgeschrittenen Tumoren haben wir auch nach der Corona-Pandemie gesehen, während der Patienten nicht vorstellig wurden. Die Hautkrebsfrüherkennung kann aber dazu beitragen, dass die Sterblichkeitsrate nicht weiter ansteigt.
Die Teilnehmerrate am Screening ist nicht gerade hoch – nur rund 25 Prozent der Berechtigten nahmen im Jahr 2022 das kostenlose Angebot des Haut-Checks wahr. Welche Gründe sehen Sie für die Zurückhaltung?
Leider werden in Deutschland Präventionsangebote, egal für welchen Tumor, immer noch zu selten wahrgenommen. Frauen gehen grundsätzlich häufiger zu Vorsorgeuntersuchungen als Männer. Hier ist in meinen Augen eine verstärkte Aufklärungsarbeit notwendig. Außerdem sollte das Angebot zu Vorsorgeuntersuchungen zu Lasten der Krankenkasse niederschwellig gestaltet werden. Die Teilnahme sollte sehr einfach und unkompliziert möglich sein.
Könnte KI bei der Früherkennung von Hautkrebs zukünftig eine größere Rolle spielen?
Ja, KI wird sicher bei der Früherkennung eine größere Rolle spielen als bisher. Das gilt besonders für Ärztinnen und Ärzte, die klinisch nicht täglich mit Hautkrebs zu tun haben, aber eine wichtige Rolle im Rahmen des Screenings übernehmen. Bei Auffälligkeiten können sie Patientinnen und Patienten dann zeitnah an ein spezialisiertes Zentrum überweisen.
Prof. Dr. Claudia Pföhler ist Dermatologin und Oberärztin am Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS).
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG), https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/G/GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz_Kabinett.pdf (Abruf: 18.5.2026)
- S3-Leitlinie Prävention von Hautkrebs, Stand: September 2021, https://register.awmf.org/assets/guidelines/032-052OLk_S3_Praevention-Hautkrebs_2021-09.pdf (18.5.2026)
- Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG), https://www.gesundheitsinformation.de/wie-sinnvoll-ist-die-hautkrebs-frueherkennung.html (18.5.2026)
- Zentralinstitut der kassenärztlichen Versorgung (Zi), https://www.zi.de/das-zi/medien/grafik-des-monats/detailansicht/juni-2024 (17.5.2026)
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), https://www.kbv.de/praxis/patientenversorgung/praevention/hautkrebs-frueherkennung (17.5.2026)
- IGeL-Monitor, https://www.igel-monitor.de/igel-a-z/igel/show/dermatoskopie-zur-frueherkennung-von-hautkrebs.html (17.5.2026)
- Deutsche Krebshilfe, https://www.krebshilfe.de/informieren/ueber-krebs/krebsvorsorge-und-krebsfrueherkennung/hautkrebsscreening/ (Abruf: 17.5.2026)
- Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ), https://www.krebsinformationsdienst.de/hautkrebs/frueherkennung (Abruf: 17.5.2026)
Unser Ziel ist es, wissenschaftliche Informationen verständlich zu vermitteln. Die Informationen können jedoch eine professionelle Beratung durch ausgebildete und anerkannte Ärztinnen und Ärzte nicht ersetzen. Auch dienen sie nicht dazu, eigenständig eine Diagnose zu stellen oder eine Therapie einzuleiten.