Hautkrebs-Screening

Redaktion Derma Mia

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Das Hautkrebs-Screening ist ein Programm zur Früherkennung von Hautkrebs. Alle zwei Jahre können gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren derzeit noch das Angebot wahrnehmen. Doch das Hautkrebs-Screening steht in seiner jetzigen Form auf dem Prüfstand. Bis Ende 2027 soll es eine Entscheidung über Anpassungen geben. Es könnte dann nur noch bestimmten Risikogruppen offen stehen.

Das Hautkrebs-Screening ist ein gesetzliches Früherkennungsprogramm für weißen und schwarzen Hautkrebs sowie auf Hautkrebsvorstufen wie die Aktinische Keratose. Es wurde im Jahr 2008 in Deutschland eingeführt. Gesetzlich Krankenversicherte können diese Früherkennungsuntersuchung derzeit (Stand: Juni 2026) noch ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre wahrnehmen. Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) bezahlen die Untersuchung. Auch einige private Krankenkassen übernehmen die Kosten dafür – fragen Sie am besten vorher nach.

Hautkrebs-Screening: Aktuelles

  • Gesetzlich Versicherte in Deutschland können derzeit (Stand Mai 2026) noch ab 35 Jahren alle zwei Jahre ein Hautkrebsscreening in Anspruch nehmen. Dabei wird die Haut gründlich auf Auffälligkeiten und Veränderungen untersucht.  
  • Das Hautkrebs-Screening steht nun laut der Bundesregierung auf dem Prüfstand. Geprüft wird ein risikobasiertes Screening (nur für bestimmte Risikogruppen) und eine Anpassung der Häufigkeit der Untersuchungen.
  • Der Hintergrund: Bisher gibt es keine zuverlässigen Ergebnisse aus Studien,  die den Nutzen der Früherkennungsmaßnahme durch eine Senkung der Sterblichkeit (Mortalität) bei Hautkrebs eindeutig belegen können, so der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.
  • Durch eine Neuordnung sollen sich rund 240 Millionen Euro jährlich einsparen lassen.
  • Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll bis zum 31. Dezember 2027 eine Entscheidung über die Anpassung der Richtlinien zur Krebsfrüherkennung beschließen.

Ziel des Screenings ist es, Hautkrebs und seine Vorstufen möglichst frühzeitig diagnostizieren. Der Grund: Hautkrebs lässt sich in früheren Stadien oft besser behandeln und ist auch heilbar. Das Screening dient der Früherkennung von Hautkrebs, ersetzt aber nicht die Abklärung einer akuten Hautauffälligkeit. In diesem Fall sollten Sie jenseits des Screening zeitnah eine Hautärztin oder einen Hautarzt aufsuchen.

Was ist das Hautkrebs-Screening?

Beim Hautkrebs-Screening untersucht eine Hautärztin oder ein Hautarzt (Fachgebiet der Dermatologie) zunächst die gesamte Haut systematisch mit dem bloßen Auge auf verdächtige Veränderungen. Auch hausärztliche oder allgemeinmedizinische Praxen können das Screening anbieten, wenn sie eine entsprechende Qualifikation besitzen.

Um manche Hautstellen noch besser beurteilen zu können, ist die Dermatoskopie ist seit dem Jahr 2020 ein fester Baustein des Screening-Programms, berichtet das Portal IGeL-Monitor. Bei dieser Hautuntersuchung kommt eine Lupe zur Vergrößerung der Hautstelle zum Einsatz, die mit einer Lichtquelle ausgerüstet ist. Dermatoskop heißt dieses Instrument.

Das Screening-Programm zielt darauf ab, weißen Hautkrebs (Basalzellkarzinome, Plattenepithelkarzinome), schwarzen Hautkrebs (malignes Melanom) sowie Krebsvorstufen wie die Aktinische Keratose  (Vorstufe des Plattenepithelkarzinoms) möglichst früh aufzuspüren. Ob tatsächlich Hautkrebs vorliegt, lässt sich in der Regel nur durch weitere Untersuchungen sicher feststellen, meist durch  eine Gewebeentnahme (Biopsie).

Schon gewusst?

  • Nur ungefähr 25 Prozent der gesetzlich Versicherten haben im Jahr 2022 oder im Vorjahr an einem Hautkrebsscreening teilgenommen. Zu diesen Zahlen kommt das Zentralinstitut der kassenärztlichen Versorgung (Zi).
  • Aus medizinischer Sicht sei es wünschenswert, wenn deutlich mehr Menschen das kostenfreie Screening nutzen würden. Das gilt wegen des erhöhten Erkrankungsrisikos insbesondere für ältere Menschen, so das Zi.

Wer hat Anspruch auf die Hautkrebsuntersuchung und wie oft?

Gesetzlich Versicherte in Deutschland können derzeit noch (Stand Juni 2026) ab dem Alter von 35 Jahren alle zwei Jahre das Angebot des Hautkrebs-Screenings nutzen. Dieses ist ein Teil des gesetzlichen Krebsfrüherkennungsprogramms. Einige Krankenkassen übernehmen zusätzliche Untersuchungen auch für jüngere Versicherte.

Achtung: Das Hautkrebs-Screening soll bis Ende 2027 neu geregelt werden (siehe Infokasten oben).

Vor allem bei einem erhöhten Risiko für Hautkrebs können frühzeitige Untersuchungen der Haut ratsam sein, zum Beispiel bei einer familiären Belastung.  Fragen Sie am besten direkt bei Ihrer Krankenkasse nach, ob und wie oft sie die Untersuchung der Haut bezahlt. Auch die privaten Krankenversicherungen übernehmen manchmal die Kosten. Auch hier gilt: Vorher nachfragen.

Wie läuft die Untersuchung der Haut ab?

Einige Tipps vor dem Screening:

  • Legen Sie kein Makeup auf – dies überdeckt die Haut und eventuell auffällige Hautstellen.
  • Verzichten Sie auf Nagellack an den Fingern und Füßen, denn auch unter den Nägeln kann sich Hautkrebs bilden, wenn auch nur selten.
  • Machen Sie sich auch keine aufwändigen Frisuren, weil die Kopfhaut genauer untersucht wird und somit die Frisur zerstört würde.

 

Zum Hautkrebs-Screening gehört in der Regel ein kurzes Vorgespräch. Ärztinnen und Ärzte fragen Sie zum Beispiel nach selbst festgestellten Hautveränderungen, zu Ihrem Verhalten in der Freizeit (Sonnenexposition, Solarienbesuche, Sonnenschutz), Beruf (manche sind beruflich häufig der Sonne ausgesetzt, z.B. im Gartenbau oder der Landwirtschaft) oder zu Krebs- und Hautkrebsfällen in Ihrer Familie.

Dann folgt die Untersuchung der gesamten Haut mit bloßen Augen –  eine Ganzkörperuntersuchung. Für die Untersuchung müssen Sie sich in der Regel  vollständig entkleiden. Folgende Körperbereiche nehmen Ärztinnen und Ärzte genau in Augenschein, weil sich auch dort Hautkrebs bilden kann:

  • Lippen, Mundschleimhaut, Zahnfleisch
  • Kopfhaut
  • Augen, Ohren
  • Nägel an Fingern und Zehen, Zwischenräume
  • Hautfalten
  • Intimregion: Äußere Geschlechtsorgane, z.B. Eichel am Penis, Schamlippen, Bereich des Afters

Falls Ihnen dies zu intim ist und Probleme bereitet: Lassen Sie Ihre Unterwäsche zunächst an, bis der Intimbereich dran ist. Alternativ wählen Sie eine Untersucherin beziehungsweise einen Untersucher des gleichen Geschlechts. Viele empfinden dann weniger Scham. Sie können sich jedoch auch vergegenwärtigen, dass solche Untersuchungen für Ärztinnen und Ärzte tägliche Routine sind.

Auffällige Muttermale, Flecken oder Pigmentmal werden mit dem Dermatoskop genauer unter die Lupe genommen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei auffälligen Hautstellen die Kosten dafür im Rahmen des Screening-Programms. Manchmal werden auch Fotos von Pigment- oder Muttermalen angefertigt. Diese  lassen sich abspeichern und später mit neuen Aufnahmen vergleichen. Die Hautuntersuchung und das Hautkrebs-Screening sind schmerzfrei.

Am Ende steht ein Abschlussgespräch zu den Ergebnissen und zu eventuellen weiteren Untersuchungen bei einem Krebsverdacht.

Wer führt das Hautkrebs-Screening durch?

Das Hautkrebs-Screening bieten Dermatologinnen und Dermatologen an. Auch Hausärztinnen, Hausärzte sowie andere Ärztinnen und Ärzte können die Untersuchung anbieten, wenn sie eine spezielle Qualifikation für das Screening-Programm besitzen. Dafür benötigen sie eine entsprechende Fortbildung beziehungsweise Genehmigung.

Was passiert bei einem auffälligen Befund?

Ein auffälliger Befund der Haut bedeutet nicht automatisch, dass bei Ihnen Hautkrebs vorliegt. Viele Hautveränderungen sind gutartig. Wenn Ärztinnen und Ärzte beim Screening etwas Verdächtiges entdecken,  folgt in der Regel eine weiterführende dermatologische Abklärung. Dazu können eine erneute Untersuchung der Haut und –  bei weiterhin bestehendem Verdacht – die Entnahme einer Gewebeprobe aus dem verdächtigen Hautareal (Biopsie) gehören.

Eine Pathologin oder ein Pathologe untersucht das  Gewebe anschließend feingeweblich im Labor unter dem Mikroskop. Gutartige und bösartige Zellen lassen sich zuverlässig unterscheiden und die Diagnose „Hautkrebs“ lässt sich mit Sicherheit stellen.

Hautkrebs-Screening, Dermatoskopie und Selbstbeobachtung: Was ist der Unterschied?

Das Hautkrebs-Screening meint den gesamten Prozess, der innerhalb des gesetzlichen Krebsfrüherkennungsprogramms stattfindet. Die Dermatoskopie ist eine Methode, die unter anderem im Rahmen des Hautkrebs-Screenings eingesetzt wird und mit der sich einzelne auffällige Hautstellen genauer betrachten lassen.

Unabhängig davon sind die Selbstbeobachtung und Selbstuntersuchung der Haut wichtig: Wenn Sie zwischen zwei Hautuntersuchungsterminen eine neue, wachsende, blutende oder nicht heilende Hautveränderung bemerken, sollten Sie diese zeitnah ärztlich abklären lassen und nicht bis zum nächsten Termin warten. Eine grobe Einschätzung einer auffälligen Hautstelle können Sie anhand der ABCDE-Regel vornehmen.

Welche Vorteile und Grenzen hat das Hautkrebs-Screening?

Ein Vorteil des Hautkrebs-Screenings ist die Chance, Hautkrebs frühzeitig zu entdecken. Früh erkannter Hautkrebs lässt sich oft schonender behandeln und die Heilungschancen sind meist besser als in fortgeschrittenen Krebsstadien.

Gleichzeitig besitzt das Screening auch Grenzen. So ist zum Beispiel ein auffälliger Befund noch keine Diagnose. Es kann zu weiteren Untersuchungen und Eingriffen kommen, obwohl sich später herausstellt, dass kein Hautkrebs vorliegt. Denn: Nicht jede auffällige Hautveränderung ist bösartig, und nicht jeder Verdacht bestätigt sich anschließend. Dazu kommt, dass  ein im Raum stehender Krebsverdacht wohl für die allermeisten Menschen belastend und mit vielen  Unsicherheiten und Ängsten verbunden ist.

Außerdem gebe es keine zuverlässigen Daten aus Studien, die  einen ausreichenden Nutzen des Screening durch die Senkung der Sterblichkeit (Mortalität) eindeutig belegen würden, schreibt das Bundesgesundheitsministerium. Daher soll das derzeitige Screening zukünftig eventuell durch ein risikobasiertes Screening ersetzt werden. Womöglich wird auch die Häufigkeit der Untersuchungen angepasst.

FAQ zum Hautkrebs-Screening

Das Hautkrebs-Screening ist die gesetzliche Früherkennungsuntersuchung auf weißen und schwarzen Hautkrebs. Ziel ist es, auffällige Hautveränderungen möglichst früh zu entdecken.

Gesetzlich Versicherte in Deutschland haben derzeit ab 35 Jahren alle zwei Jahre einen Anspruch auf das Hautkrebs-Screening. Doch das Hautkrebs-Screening steht auf dem Prüfstand und soll neu geregelt werden. So könnte es zum Beispiel zukünftig nur noch für bestimmte Risikogruppe zugänglich sein.

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt ein Hautscreening derzeit alle zwei Jahre, in der Regel ab dem 35. Lebensjahr, manchmal auch schon in früherem Alter, zum Beispiel bei Hautkrebs in der Familie.

Die Ärztin oder der Arzt führt zunächst ein kurzes Gespräch, untersucht danach die gesamte Haut und bespricht anschließend das Ergebnis.

In der Regel ja, weil die gesamte Hautoberfläche untersucht wird, auch schwer einsehbare Stellen.

Nein. Das Screening ist die Früherkennungsuntersuchung als Ganzes, die Dermatoskopie ist eine Untersuchungsmethode zur genaueren Beurteilung einzelner Hautstellen.

Dann folgt in der Regel eine weiterführende dermatologische Abklärung, zum Beispiel mittels Dermatoskopie oder einer Gewebeprobe (Biopsie).

Unser Ziel ist es, wissenschaftliche Informationen verständlich zu vermitteln. Die Informationen können jedoch eine professionelle Beratung durch ausgebildete und anerkannte Ärztinnen und Ärzte nicht ersetzen. Auch dienen sie nicht dazu, eigenständig eine Diagnose zu stellen oder eine Therapie einzuleiten.